30. November 2025

 

 

 

Institutionelles Schutzkonzept gegen sexuellen Missbrauch für die Seelsorgeeinheit  Obere Enz

 

 

St. Bonifatius Bad Wildbad mit St. Augustinus, Enzklösterle

 

St. Martinus Calmbach mit St. Franziskus, Höfen

 

St. Joseph Schömberg

 

 

Kontaktadresse:

 

  Pater Paul Kalarickal

  Tel. 07081-9551-10 oder 9551-16

  Email: pailythomas.kalarickal(at)drs.de

 

Diakon Günter Duvivier

Tel. 07081–796630

Email: diakon(at)posteo.de

 

Pas  Pastoralreferent Rupert Balle
 

Tel. 07081-9551-1

Email:rupert.balle(at)drs.de
 

 

Kath. Pfarramt St. Bonifatius,
75323 Bad Wildbad, Blumenthal-Promenade 1

Tel. 07081/9551-0         Fax 07081/955120  Email: stbonifatius.wildbad(at)drs.de

Homepage  www.se-obereenz.drs.de                   

Öffnungszeiten: Di+Do 09.00 bis 11.00 Uhr

Und nach Vereinbarung
 

 

 

Kath. Pfarramt St. Martinus,
75323 Calmbach, Albert-Schweitzer-Str.3

Tel. 07081/7481            Fax 07081/7574 

Email: stmartinus.calmbach(at)drs.de

Homepage  www.se-obereenz.drs.de

Öffnungszeiten: Mo+Mi 09:00 bis 11:00 Uhr

 

 

Kath. Pfarramt St. Joseph,
75328 Schömberg, Waldstr. 8

Tel. 07084-931433   Fax 07084-923134
Email:
stjoseph.schoemberg(at)drs.de

Homepage www.se-obereenz.drs.de

Öffnungszeiten: Di. 10.00 Uhr – 12.00 Uhr   + Do.  17.00 Uhr- 19.00 Uhr

 

 

 

1)
Das sind wir und das wollen wir:
Leitbild und Selbstverständnis unserer Kirchengemeinde in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

 

In unseren Kirchengemeinden sollen Menschen einen Raum zur Begegnung miteinander und mit Gott finden. Wir möchten, dass sie sich sicher und wohl fühlen und ihre Persönlichkeit und ihren Glauben entfalten können. Alle haben das Recht auf den Schutz ihrer Würde und ihrer Gesundheit. Sie haben das Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt.

Gemeinsam wollen wir eine Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung schaffen und besonders Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor Grenzübergriffen und Machtmissbrauch schützen.

 

Die Entwicklung dieses Schutzkonzeptes erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben der Diözese Rottenburg-Stuttgart[1].

An der Erarbeitung waren unter der Leitung von Diakon Günter Duvivier die folgenden Personen und Gremien beteiligt:

  • Pfarradministrator Pater Paul Kalarickal
  • Pastoralreferent Rupert Balle
  • Olga Wroblowski-Frank Pfarramtssekretärin
  • Sonja Götz Pfarramtssekretärin
  • Cornelia Lapeta Pfarramtssekretärin

Die Mitarbeitervertretung hat an der Erarbeitung und Entwicklung des Schutzkonzeptes nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 und 3 MAVO mitgewirkt.

Der Kirchengemeinderäte haben diesem Schutzkonzept zugestimmt.

 

 

 

2)
Darum geht es in diesem Konzept:
Begriffe[2]

Der Begriff „sexuelle/sexualisierte Gewalt“ bzw. „sexueller Missbrauch“ umfasst alle Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen. Diese Handlungen können die Persönlichkeitsentwicklung und seelische Gesundheit der Opfer massiv beeinträchtigen.

Es können Straftaten im Sinne des staatlichen und kirchlichen Strafrechts sein. So ist z. B. jede sexuelle Handlung mit Kindern unter 14 Jahren vor staatlichem Recht strafbar.

Darüber hinaus geht es auch um Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen eine Grenzverletzung oder einen sonstigen sexuellen Übergriff darstellen. Umfasst sind auch alle Handlungen zur Vorbereitung, Durchführung und Geheimhaltung von sexuellem Missbrauch.

Besonders schutzbedürftig sind Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene, die dauerhaft oder auch nur zeitweise Hilfe oder Schutz benötigen. Ihnen gegenüber tragen unsere beschäftigten und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine besondere Verantwortung.

Weiterhin sind Personen zu schützen, die einem besonderen Macht- und/oder Abhängigkeitsverhältnis unterworfen sind. Dies kann z. B. im seelsorglichen Kontext gegeben sein oder entstehen.

Prävention meint in diesem Konzept alle Maßnahmen, die vorbeugend (primär), begleitend (sekundär) und nachsorgend (tertiär) gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ergriffen werden.

Verantwortlich für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen sind neben der Leitung alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.

 

Hinweis: Der Schutz vor sexualisierter Gewalt/sexuellem Missbrauch ist der Mindeststandard. Die Kirchengemeinde kann sich dafür entscheiden, auch andere Gewaltformen ins Schutzkonzept aufzunehmen. Allerdings müssen dann auch die folgenden Kapitel, v.a. die Beratungs- und Beschwerdewege, überprüft und erweitert werden.

3)
Bestandsaufnahme und Risikoanalyse[3]

a)   Zu unseren Kirchengemeinden[4] gehören zur Zeit 24.02.2025

3983 Menschen, darunter 506 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

 

In unserer Gemeinde gibt es in folgenden Gruppen und bei folgenden Ereignissen Kontakte von Mitarbeitenden mit Kindern und Jugendlichen oder schutz- bzw. hilfebedürftigen Erwachsenen.

 

Calmbach

Mit Höfen

Kinder- und Jugendarbeit: nur sporadische Angebote mit Beteiligung der Eltern

Sternsingergruppen: Kinder gehen mit ihren Eltern.

Ministranten kommen nur, wenn die Eltern zur Kirche kommen und haben Gruppenstunden mit der SE, siehe dazu auch 2.2., 2.3.

Kirchenchor ohne Beteiligung von Schutzbedürftigen

Sonst keine Einrichtungen oder regelmäßigen Gruppen mit Schutzbedürftigen

Schömberg

Kinder- und Jugendarbeit:

Ministranten durch Leiterin, die aktuell die Fortbildung B aus 2023 absolviert hat; Führungszeugnis wie auch Verpflichtungserklärung , Verhaltenscodex vorhanden.

Sonst keine regelmäßigen Gruppen mit Schutzbedürftigen.

Wildbad

Mit Enzklösterle

Kinder- und Jugendarbeit: Ministrantentreffen der SE werden von P. Paul, Diakon Günter Duvivier gestaltet. Die Minis-Leiterin aus Schömberg unterstützt die Seelsorger.

Sternsingergruppen sind mit den Eltern unterwegs. Ehrenamtliche unterstützen die Elterngruppen organisatorisch.

Hier und bei der Ministrantenleitung hilft eine zweite ehrenamtliche Mitarbeiterin die aktuell die Verpflichtungserklärungen und Verhaltenscodex unterschrieben und 2025 eine Fortbildung A1 absolviert hat.

 

2.4. Erstkommunion und Firmung auf der Ebene der SE.

 

Zuständig:

P. Paul und Diakon Duvivier für Erstkommunion, Rupert Balle für Firmung. Verpflichtungserklärungen und Verhaltenscodex für alle Hauptamtlichen aktuell. Wie auch die Fortbildung.

 

 

       Analyse der Schutz- und Risikofaktoren („Risikoanalyse“)

Die Risikoanalyse hilft uns, Schwachstellen zu entdecken, die die Ausübung von sexualisierter Gewalt ermöglichen oder begünstigen. Das heißt nicht, dass es aufgrund dieser Risiken bereits zu Übergriffen gekommen ist oder auf jeden Fall kommen wird.

Nicht jede Gefährdungslage oder Schwachstelle lässt sich beseitigen, aber es ist oft möglich, die dabei entstehenden Risiken zu reduzieren. Damit erhalten wir Anregungen für die gezielte Weiterentwicklung unseres Schutzkonzeptes.[5]

Die im Abschnitt 3 a) aufgeführten Angebote haben wir sowohl auf schützende wie auch auf noch bestehende Risikofaktoren hin überprüft.

Die Analyse der Schutz- und Risikofaktoren erfolgte partizipativ, die folgenden Personengruppen wurden einbezogen:

  • Mitarbeitende
  • Gruppenleiter
  • Ministranten
  • Kindergottesdienstbegleitern

 

Die folgenden Fragestellungen haben wir bei der Risikoanalyse in den Blick genommen:

  • Fragen zu Gelegenheiten
  • Fragen zur räumlichen Situation
  • Fragen zu strukturellen Gegebenheiten
  •  

Für identifizierte Risikobereiche haben wir Maßnahmen entwickelt, um den Schutz vor sexualisierter Gewalt in unserer Kirchengemeinde zu erhöhen:

  • Angebote zur Qualifikation der Mitarbeitenden

 

In den Pfarrbüros liegen alle Erklärungen und Fortbildungsnachweise der gemeindeeigenen Ehrenamtlichen. Die Hauptamtlichen sind im Ordner von Bad Wildbad.

Durch ein jährliches Treffen des Pastoralteams mit den Sekretärinnen werden die Formulare gesichtet und notwendige Erneuerungen veranlasst. Dies wird dann auf Termin im jeweiligen Pfarrbüro gesetzt und von der jeweiligen Sekretärin geprüft.

Neuer Termin: 6. Oktober 2025 um 10 Uhr in Bad Wildbad.

 

 

 

      

4)
So stellen wir die Eignung der Mitarbeitenden in unserer Kirchengemeinde sicher:
Personalauswahl und Personalentwicklung

Die Menschen, denen Kinder und Jugendliche sowie andere Schutzbedürftige in einem kirchlichen Kontext anvertraut werden, tragen eine wichtige Verantwortung, auch für das Vertrauen in die kirchliche Arbeit. Die hier beschriebenen Standards gelten für bereits aktive und für neue Mitarbeitende.

Im Bewerbungs-/Erstgespräch wird thematisiert, dass uns der Schutz vor sexualisierter Gewalt wichtig ist und wir die Mitarbeit dabei erwarten.

Diese Themen können wir ansprechen:

  • Präventionsstandards, wie die Unterzeichnung des Verhaltenskodex, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und die Teilnahme an einer Präventionsfortbildung
  • Haltung der Kirchengemeinde zum Kinderschutz
  • respektvoller und wertschätzender Umgang
  • angemessenes Verhalten gegenüber Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
  • professioneller Umgang mit Nähe und Distanz
  • Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Regeln (z. B. Gespräch mit der Leitung, Teilnahme an einer Fortbildung, Aussetzen der Tätigkeit für eine bestimmte Zeit, Abmahnung, als letzte Stufe Entlassung.)
  • etc.      

 

a)   Mitarbeitende mit Arbeitsvertrag

Die personalverantwortliche Person überprüft vor der Aufnahme einer Tätigkeit, während der Einarbeitungszeit sowie in regelmäßigen Gesprächen mit den Beschäftigten die fachliche und persönliche Eignung einer/eines Mitarbeitenden. Gespräche dienen dazu, sich einen Eindruck über die Haltung der Person im Hinblick auf den Schutz der Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zu verschaffen und diese entsprechend diesem Schutzkonzept zu fördern.

Die Stelle, die jeweils die Personalakte führt, sorgt dafür, dass Mitarbeitende im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen folgende Dokumente vorlegen:

  • Unterschriebener Verhaltenskodex[6] (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
  • Unterschriebene Selbstauskunftserklärung[7] (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (Wiedervorlage alle 5 Jahre)
  • Erweitertes Führungszeugnis[8] (Wiedervorlage alle 5 Jahre)

Zuständig für die Beschäftigten der Kirchengemeinde ist das Kirchliche Verwaltungszentrum Horb,

Kirchenpflege Franjo Galic

Zuständig für die pastoralen Mitarbeitenden ist das Bischöfliche Ordinariat in Rottenburg.

Prävention gegen sexualisierte Gewalt und Maßnahmen des Schutzkonzepts sind auf allen Ebenen eine gemeinsame Aufgabe von Träger und Mitarbeitenden und daher auch ein Thema in der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und MAV.

b)   Ehrenamtlich Mitarbeitende

Viele ehrenamtliche Tätigkeiten in der Kirchengemeinde beinhalten einen Schutzauftrag für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene. Deshalb ist auch hier auf die persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeitenden zu achten.

Für die Personen, die diese Tätigkeiten mit einem Schutzauftrag in unserer Kirchengemeinde ausüben, sind je nach Intensität des Kontakts und Dauer der Tätigkeit folgende Verpflichtungen damit verbunden:

  • Unterzeichnung des Verhaltenskodex (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
  • Unterzeichnung einer Selbstauskunftserklärung (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (Wiedervorlage alle 5 Jahre)

Diese Anforderungen ergeben sich aus bischöflichen Gesetzen sowie aus unserer Vereinbarung mit dem Landkreis Calw nach § 72a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen.[9]

 

Vorgehen:

Die ehrenamtlichen Tätigkeiten in unserer Kirchengemeinde (siehe auch Punkt 3a) und die damit verbundenen Pflichten haben wir in einer Liste erfasst.[10] Diese Listeder  Tätigkeiten gehört verbindlich zu unserem Schutzkonzept.

Im Pfarrbüro wird darüber hinaus eine Liste aller Personen geführt, die diese Tätigkeiten in der Kirchengemeinde ehrenamtlich ausführen.

Hauptamtlich Mitarbeitende sowie gruppenverantwortliche Ehrenamtliche sind verpflichtet, dem Pfarrbüro regelmäßig die Kontaktdaten neuer Ehrenamtlicher in ihrem Bereich sowie die Beendigung der Tätigkeit mitzuteilen.

Die Liste der Personen wird vom zuständigen Pfarrbüro mindestens einmal jährlich aktualisiert, und zwar immer am Jahresanfang.

Dabei wird auch überprüft, ob alle notwendigen Dokumente angefordert wurden bzw. bereits vorliegen.

 

Zuständigkeit:

Zuständig für die Anforderung und Entgegennahme der Dokumente von Ehrenamtlichen und für die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse ist

Pater Paul Kalarickal, Pfarradministrator, sowie Herr Günter Duvivier

Diakon in der Kirchengemeinde

 

Sie wurden beauftragt und mittels anhängender Erklärung[11] zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet.

(Hintergrund: Für die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse ist laut §4 Abs. 5 des „Bischöflichen Gesetzes zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen im Rahmen der Prävention von sexuellem Missbrauch“ eine im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Trägers verantwortliche Person zu bestimmen. Die Entgegennahme der erweiterten Führungszeugnisse und die damit verbundene Sichtung und Erfassung der benannten Daten darf dabei ausschließlich durch die verantwortliche Person erfolgen, und ist vor unbefugter Einsicht durch Dritte zu schützen.)

 

 

 

Verfahren:

Neue Ehrenamtliche werden vor oder am Beginn ihrer Tätigkeit dazu aufgefordert, die notwendigen Unterlagen vorzulegen.

Zum besseren Verständnis der Verpflichtungen für Ehrenamtliche senden wir ihnen mit der Aufforderung und den notwendigen Unterlagen ein Schreiben[12] zu, das unsere Präventionsmaßnahmen erklärt und Kontaktadressen benennt.

Herr Duvivier oder Pater Paul stellen den Ehrenamtlichen im Namen der Kirchengemeinde eine Bescheinigung aus, in der bestätigt wird, dass sie/er für die ehrenamtliche Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis benötigt und die Meldebehörde um Kostenbefreiung gebeten wird.[13] Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist damit für ehrenamtlich Tätige kostenfrei.

  • Mit dieser Bescheinigung beantragt die/der Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis bei der zuständigen Meldebehörde.
  • Die/der Ehrenamtliche legt das erhaltene Führungszeugnis der verantwortlichen Person (s.o.) persönlich vor oder sendet ihr dieses in einem verschlossenen Umschlag.
  • Die verantwortliche Person dokumentiert, nach den Bestimmungen des Datenschutzes, den Namen der/des Ehrenamtlichen, das Datum der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis und die Tatsache, dass keine relevante Eintragung vorhanden ist.
  •  
  • Bei einschlägigen Einträgen in einem erweiterten Führungszeugnis oder fortgesetzter Weigerung, die Dokumente vorzulegen, informiert die o. g. verantwortliche Person unverzüglich den leitenden Pfarrer, damit das weitere Vorgehen[14]beraten werden kann.
  • Die Vorlage bzw. Abgabe der Dokumente wird in einer Liste[15] dokumentiert.
  • Das Führungszeugnis darf bei der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein.
  • Nach Einsichtnahme erhält die/der Ehrenamtliche das erweiterte Führungszeugnis zurück.
  • Nach fünf Jahren fordert die beauftragte Person die/den Ehrenamtliche/n dazu auf, ein neues, aktuelles Führungszeugnis vorzulegen.
  • Die Liste der von Ehrenamtlichen eingesehenen und erhaltenen Unterlagen wird von der verantwortlichen Person geführt und entsprechend der Datenschutzvorgaben im Pfarrbüro im verschlossenen Schrank/im Tresor aufbewahrt.
  • Verhaltenskodex, Selbstauskunftserklärung und Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung werden für jede Person in einem Ordner abgelegt und entsprechend der Datenschutzvorgaben zusammen mit der Dokumentationsliste aufbewahrt.

 

 

 

5)


Bei beschäftigten Mitarbeitenden ist der jeweilige Dienstvorgesetzte dafür verantwortlich, den Mitarbeitenden auf ihre/seine Teilnahmepflicht hinzuweisen.

Bei Ehrenamtlichen, die ihre Tätigkeit im Rahmen der Kirchengemeinde erfüllen, ist die/der jeweils zuständige pastorale Mitarbeitende, in Zusammenarbeit mit dem Pfarrbüro, dafür verantwortlich.

 

 

Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden haben das Recht, an Fortbildungen zur Prävention teilzunehmen, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind.

 

Die Mitarbeitenden legen die Teilnahmebescheinigung für eine Präventions-Fortbildung (Basis bzw. Vertiefung) der jeweils zuständigen Stelle vor:

  • Beschäftigte Mitarbeitende: bei der Stelle, die die Personalakte führt
  • Ehrenamtlich Mitarbeitende: bei der verantwortlichen Person der Kirchengemeinde (siehe Pkt. 4.b Zuständigkeit)

 

 

 

Fragen und Kritik erwünscht:
Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten

 

In der Arbeit mit Menschen passieren Fehler. Unser Ziel ist, diese möglichst zu korrigieren und daraus zu lernen. Die Mitarbeitenden haben daher die Aufgabe, Möglichkeiten für Rückmeldungen, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge zu schaffen und Offenheit für solche Gespräche zu signalisieren.

Kinder, Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, Eltern/Sorgeberechtigte sowie die haupt- und ehrenamtlich Tätigen sollen wissen, dass es ausdrücklich erwünscht ist, sich mitzuteilen und Rückmeldungen zu geben. Dies gilt insbesondere, wenn Grenzen überschritten und vereinbarte Regeln nicht eingehalten wurden. Die Leitung der Kirchengemeinde trägt die Verantwortung für einen konstruktiven Umgang mit diesen Informationen.

Wir informieren alle Mitarbeitenden über die internen und externen Ansprechstellen und Beschwerdewege. Auch Eltern bzw. Sorgeberechtigte werden über die Ansprechstellen und Beschwerdewege informiert.

Wir achten besonders darauf, dass Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene von diesen Wegen erfahren.

Es ist möglich, Rückmeldungen oder Beschwerden sowohl persönlich als auch anonym mitzuteilen. Eingegangene Rückmeldungen werden von den Verantwortlichen zeitnah bearbeitet, damit Betroffene wissen, dass sie mit Ihren Anliegen ernst genommen werden.

 

 

Ansprechstellen

Besonders bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex und Beschwerden über Grenzverletzungen sollen folgende Ansprechpersonen  informiert werden:

Die Leitung der Kirchengemeinde:

Pater Paul Kalarickal

oder

Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter aus dem Pastoralteam:

Herr Günter Duvivier

 

 

Weitere Hilfsangebote auch auf praevention-missbrauch.drs.de/hilfsangebote.html

 

6)
Das tun wir, wenn eine Vermutung oder ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch geäußert wird:
Interventionsplan

Wenn jemand die Vermutung äußert, dass in unserer Kirchengemeinde sexuelle Übergriffe in Vergangenheit oder Gegenwart geschehen sind, ist die Kirchengemeinde zu einem verantwortungsvollen Umgang damit herausgefordert.

Bei akuter Bedrohung:

Sollte ein Kind, eine/ein Jugendliche:r oder schutz- oder hilfebedürftige:r Erwachsene:r akut bedroht sein, ist zuallererst deren/dessen Schutz zu gewährleisten. Zur Beratung bei Unsicherheit stehen zur Verfügung:

- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

(0800 22 55 530, oder per Mail www.hilfe-telefon-missbrauch.online)

- das Jugendamt des Landkreises Calw

- Bei Einschaltung der Polizei ist zu beachten, dass diese dazu verpflichtet ist, bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch (Offizialdelikt) weiter zu ermitteln. Da dies ggfs. den Interessen der Betroffenen widerspricht, ist eine vorherige Beratung (evtl. auch anonymisiert bei der Polizei) zu empfehlen.

 

Keine akute Notlage:

Wenn kein akuter Handlungsbedarf ersichtlich ist, ist zunächst eine sorgfältige Wahrnehmung und Bewertung der Situation erforderlich. Hierzu ist eine fachkompetente Stelle[16] in Anspruch zu nehmen und mit ihr die Situation und das Gefährdungsrisiko für die Schutzbedürftigen zu bewerten. Die Beratung bezieht sich auch auf das weitere Vorgehen. Dabei kann häufig nur jeweils der nächste Schritt geplant werden.

Personen mit Kontakt zu Betroffenen oder Kontakt zu Verdächtigten wird empfohlen, Beratung oder Supervision in Anspruch zu nehmen.

a)   Vorwürfe gegen haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Kirchengemeinde[17]

Entsprechend der Interventionsordnung muss unverzüglich der leitende Pfarrer informiert werden, wenn es Vorwürfe bzw. eine Vermutung gibt, dass haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Kirchengemeinden sexuelle Übergriffe an Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen begangen haben.

Der leitende Pfarrer ist verantwortlich für den Umgang mit der Vermutung/ dem Verdacht vor Ort und informiert – ggfs. über das Verwaltungszentrum – unverzüglich die Kommission sexueller Missbrauch der Diözese[18] sowie die:den gewählte:n Vorsitzende:n des KGR

  • Hinweis: Die Kommission sexueller Missbrauch (Ansprechpersonen der Diözese Rottenburg-Stuttgart) kann von jeder Person jederzeit auch ohne Einhaltung des Dienstwegs informiert werden.
  • Die Kommission sexueller Missbrauch informiert den Bischof und berät die Kirchengemeinde zum Umgang mit dem Vorwurf.[19]

Notwendige Schritte werden in Abstimmung mit der Kommission sexueller Missbrauch und dem Bischöflichen Ordinariat veranlasst.

  • Sollte der Pfarrer selbst unter Verdacht stehen, ist der Dekan des Dekanats Calw
  • Herr Markus Ziegler, Markus.Ziegler (at) drs.de,Telefon (07032) 9426-0, mobil: 0175-5601878 für die Kommunikation mit der Diözese und die Interventionsmaßnahmen verantwortlich.
  • Eigens geschulte Beraterinnen und Berater, die von der Diözese vermittelt werden,[20] können in einer solchen Krisensituation die Kirchengemeinde bzw. den Bereich, in dem der Vorfall geschehen ist, während der Auseinandersetzung mit dem Geschehenen unterstützen.
  • Bei einem aktuellen Vorwurf hat der Schutz bekannter und möglicher weiterer Opfer Priorität. Es wird darauf geachtet, dass Opfer und ggfs. ihre Angehörigen begleitet werden und professionelle Unterstützung bekommen.
  • Gegenüber der verdächtigten/ übergriffigen Person werden – sofern es sich um eine:n Mitarbeitende:n handelt – angemessene disziplinarische und arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen und ggfs. therapeutische oder seelsorgerische Hilfe angeboten.

Ehrenamtlichen kann, ggfs. vorübergehend, die Tätigkeit untersagt werden.

Auch der beschuldigten Person gegenüber besteht die Pflicht zur Fürsorge. Sie steht – unbeschadet erforderlicher unmittelbarer Maßnahmen – bis zum Erweis des Gegenteils unter Unschuldsvermutung.[21]

  • Mit allen Informationen muss sehr sorgfältig und diskret umgegangen werden. Zu berücksichtigen sind die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, aber auch Informationsrechte der jeweiligen Einrichtung/Gruppe/Kirchengemeinde.
  • Gesetzliche Meldepflichten (z. B. an den KVJS bei Vorfällen im Kindergarten) sind zu beachten.
  • Stellt sich eine Beschuldigung oder ein Verdacht nach gründlicher Prüfung als unbegründet heraus, so ist im Einvernehmen mit der entsprechenden Person alles zu tun, was die entsprechende Person rehabilitiert und schützt.

 

 

 

b)   Sexuelle Übergriffe zwischen Kindern oder zwischen Jugendlichen

Bei sexuellen Übergriffen zwischen Kindern oder zwischen Jugendlichen ist angemessen und konsequent pädagogisch zu handeln. Zur fachlichen Beratung beziehen wir die spezialisierte Fachberatungsstelle Calw oder eine andere kompetente Stelle/Person ein.

Der leitende Pfarrer wird über den Vorfall und die eingeleiteten Schritte informiert, um Transparenz nach innen und außen herzustellen.

c)    Opfer von sexualisierter Gewalt durch Täter:innen außerhalb der Verantwortung der Kirchengemeinde

Betroffene, die sich Mitarbeitenden der Kirchengemeinde anvertrauen, sollen von diesen in ihrer persönlichen Situation und bei der Aufarbeitung ihrer Erfahrungen unterstützt werden.

Ist oder war der:die Täter:in bzw. eine verdächtigte Person an anderer Stelle in der Diözese Rottenburg-Stuttgart aktiv, ist die Kommission sexueller Missbrauch zu informieren.

 

 


 

7)
So sorgen wir dafür, dass unsere Präventionsmaßnahmen in unserer Kirchengemeinde nachhaltig verankert werden:
Qualitätsmanagement

a)   Regelmäßige Thematisierung

Der leitende Pfarrer/der/die pastorale Mitarbeiter:in Pater Paul Kalarickal / Diakon Günter Duvivier kümmern sich darum, dass Themen der Prävention, Achtsamkeit und Verantwortung in regelmäßigen Abständen auf die Tagesordnung des Pastoralteams und des Kirchengemeinderats kommen.

b)   Regelmäßige Aktualisierung der Daten

Das Pfarrbüro überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich die Kontaktadressen der veröffentlichten Ansprechpersonen und –stellen.[22]

Wie in Punkt 4 vereinbart, überprüft das Pfarrbüro mindestens einmal jährlich die Aktualität der Liste der ehrenamtlichen Personen und die Vollständigkeit der notwendigen Dokumente.

c)    Präventionsberater:in

Folgende Person(en) ist/sind zuständig für die Beratung und Koordination der Umsetzung des Schutzkonzeptes in der Kirchengemeinde („Präventionsberater:in“) und für den Kontakt zum/zur Präventionskoordinator:in im Dekanat

Diakon Günter Duvivier

 

f)    Regelmäßige Weiterentwicklung

Das Schutzkonzept wird vom Kirchengemeinderat alle 5 Jahre (rechtzeitig vor Ende jeder Wahlperiode) auf Aktualität und Entwicklungsbedarf geprüft.

Nächster Termin: 2030

 

 

 

8)
Beschluss

 

Der Gemeinsame Ausschuss hat dieses institutionelle Schutzkonzept am 15.10.25 befürwortet.

Die Kirchengemeinderäte haben das Schutzkonzept beraten und beschlossen:

 

Datum der Sitzung

  

Kirchengemeinde

Bad Wildbad

21.10.25

  

Kirchengemeinde

Calmbach

19.11.25

  

Kirchengemeinde Schömberg

20.11.25